Notariat
Der Gesetzgeber schreibt für eine Reihe von Rechtsgeschäften zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar/einer Notarin vor.
Für andere Vorgänge wie beispielsweise Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Eheverträgen empfiehlt die Bundesnotarkammer einen Notar/eine Notarin hinzuzuziehen.
Im Notariat liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf Beurkundung und Abwicklung von:
- Eheverträgen
- Kaufverträgen / Überlassungsverträgen für Grundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
- Grundschuldbestellung, Grundschuldlöschung
- Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
- GmbH-Gründungen und Veränderungen
- Testamenten