Notariat

Der Gesetzgeber schreibt für eine Reihe von Rechtsgeschäften zwingend die Beurkundung oder Beglaubigung durch einen Notar/einer Notarin vor.

Für andere Vorgänge wie beispielsweise Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, Eheverträgen empfiehlt die Bundesnotarkammer einen Notar/eine Notarin hinzuzuziehen.

Im Notariat liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf Beurkundung und Abwicklung von:

  • Eheverträgen
  • Kaufverträgen / Überlassungsverträgen für Grundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen
  • Grundschuldbestellung, Grundschuldlöschung
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • GmbH-Gründungen und Veränderungen
  • Testamenten
Die Kunst des Juristen besteht darin, die Vielfalt des Lebens unter die Einfalt des Gesetzes zu subsumieren.