Kosten - ein heikles Thema?
In meiner Kanzlei wird nach klaren Strukturen abgerechnet:
- Die Gebühren werden, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, die der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
- Besteht eine Rechtsschutzversicherung wird eine mögliche Kostenübernahme beantragt und mit dieser abgerechnet.
- Reichen die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht oder zum Teil nicht aus die Kosten für die anwaltliche Vertretung aufzubringen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts (gerichtlich) auf Antrag bei dem zuständigen Gericht zu erhalten.
- Stundenhonorarsätze werden in einer ausführlichen Honorarvereinbarung geschlossen.