Kosten - ein heikles Thema?

In meiner Kanzlei wird nach klaren Strukturen abgerechnet:

  • Die Gebühren werden, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, die der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung wird eine mögliche Kostenübernahme beantragt und mit dieser abgerechnet.
  • Reichen die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht oder zum Teil nicht aus die Kosten für die anwaltliche Vertretung aufzubringen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe (außergerichtlich) oder Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Anwalts (gerichtlich) auf Antrag bei dem zuständigen Gericht zu erhalten.
  • Stundenhonorarsätze werden in einer ausführlichen Honorarvereinbarung geschlossen.
Die Kunst des Juristen besteht darin, die Vielfalt des Lebens unter die Einfalt des Gesetzes zu subsumieren.