Kanzleiprofil

Rechtsanwältin Hotescheck ist seit 1986 als selbständige Rechtsanwältin in Berlin tätig und zugleich Fachanwältin für Familienrecht und wurde im Jahre 2002 zur Notarin bestellt.

Neben ihrem "Lieblingskind", dem Familienrecht, ist sie auch in den Gebieten des Erbrechts (Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen), des Sozialrechts (EU-/BU-Rente, ALG, SGB II), Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Abmahnung, Zeugnisse, Arbeitsverträge), Verkehrsrecht (Verkehrsunfall, OWi-Verfahren) geistig und juristisch zu Hause. Rechtsanwältin Hotescheck ist auch im Betreuungsrecht tätig und führt amtliche Betreuungen.

Rechtsanwältin Hotescheck versteht sich als konsequente Interessenvertreterin des Mandanten und wird unterstützt von ihren kompetenten, engagierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen: Die Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Yvonne Glende, Notarfachangestellte Frau Jutta Bremekamp und der Diplom-Sozialpädagogin Andrea Hotescheck, welche langjährig die Mitarbeit in Betreuungsangelegenheiten übernommen hat.

Rechtsanwältin und Notarin Hotescheck ist Mitglied des Anwaltvereins, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltsereins und in dem Deutschen Notarrechtliche Vereinigung e.V..

Die Kunst des Juristen besteht darin, die Vielfalt des Lebens unter die Einfalt des Gesetzes zu subsumieren.